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Sie können die Interessen und Anliegen des Gehörlosenverbandes gerne durch eine Spende finanziell unterstützen und dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der Situation Gehörloser, Schwerhöriger und Ertaubten leisten.
Der Gehörlosenverband Niedersachsen ist vom Finanzamt Hildesheim als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt.
Über den geleisteten Spendebetrag wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, können Sie uns auch Ihre vollständige Adresse mitteilen, so dass wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.
Wir freuen uns über jede Unterstützung und Spenden für unsere Arbeit.
Wir sagen jetzt schon herzlichen Dank!