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Fördermitglied im Gehörlosenverband Niedersachsen e.V.

Nach der Satzung des Gehörlosenverbandes ist auch eine „Fördernde Mitgliederschaft“ zugelassen.

 

Fördernde Mitglieder können werden:
Fördervereine, Verbände, Arbeitsgemeinschaften, Firmen usw. .. , auch natürliche Personen.

 

Sinn und Zweck der fördernden Mitgliederschaft ist:
Den Gehörlosenverband Niedersachsen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen bzw. zu fördern.

 

Auch Privatpersonen können fördernde Mitglieder werden.


Dabei spielt es keine Rolle, ob sie auch Mitglied in einem Gehörlosenverein sind. Eltern und Verwandte von hörbehinderten Kindern und vor allem Personen, die die Probleme der Gehörlosen kennen und sie mit Rat und Tat aus den schwierigen allgemeinen Lebenslagen herausholen möchten, können "Fördernde Mitglieder"

werden.

 

Zur Zeit beträgt der Mindest - Jahresbeitrag pro Mitglied 55,00 Euro. Der Gehörlosenverband stellt für den Jahresbeitrag eine Spendenbescheinigung aus, die steuermindernd ist.

 

Außerdem erhalten Fördernde Mitglieder die Gehörlosenzeitung Niedersachsen (GZN) kostenlos. Sie erscheint 4x im Jahr und wird Ihnen mit der Post zugesandt. Sie haben beim "Tag der Gehörlosen" freien Eintritt.

 

Wer förderndes Mitglied werden will, oder noch mehr Informationen haben möchte, kann sich an die Geschäftsstelle des Gehörlosenverbandes wenden.

Wir werben um „Fördernde Mitglieder“ im Gehörlosenverband Niedersachsen e.V.

 

Warum ?

Wir sind eine Interessenvertretung der Gehörlosen, Hörgeschädigten und der Gebärdensprachgemeinschaft in Niedersachsen und ein am 21. Mai 1950 gegründeter Selbsthilfeverband.

 

Wir sind Mitglied im Deutschen Gehörlosen Bund e.V. und im Paritätischen Niedersachsen e.V.

 

Der Gehörlosenverband versteht sich als Selbsthilfeverband und nimmt die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen aller Gehörlosen in Niedersachsen war. Er vertritt die Gehörlosen in Niedersachsen bei der Landesregierung in allen Angelegenheiten. Er pflegt Erfahrungsaustausch auf allen Gebieten des Gehörlosenwesens innerhalb des Deutschen Gehörlosen-Bundes mit seinen Landesverbänden.

 

Alle die die Ziele und Aufgaben des Landesverbandes unterstützen und fördern wollen, können „Förderndes Mitglied“ werden.

 

Der Jahresbeitrag beträgt 55,00 Euro, es wird hierfür eine Spendenbescheinigung ausgestellt die Steuermindernd ist.

 

Wir sind durch das Finanzamt Hildesheim als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken dienend anerkannt.

 

Wer „Förderndes Mitglied“ werden will, kann an den Gehörlosenverband schreiben oder den ausliegenden Antrag an den Gehörlosenverband senden.